wappen

Sportanglerverein Altrip e.V.

wappen

Kahnplatzbestimmungen

Richtlinien für Kahnbesitzer

1. Kahnplätze dürfen nur nach Absprache mit dem Kahnwart belegt werden.
2. Der Kahnwart vergibt die Kahnnummer (Registriernummer).
3. Die Kahnnummer muss 10-15cm hoch, und beidseitig am Bug angebracht sein.
4. Die Kahnnummer muss gut lesbar sein.
5. Kahnplatz und Kahnnummer müssen übereinstimmen.
6. Der Kahnliegeplatz kann nicht selbstständig weitergegeben oder mit dem Angelkahn weiterverkauft werden.
7. Neue Angelkähne, die in das Vereinsgewässer gebracht werden, dürfen nicht mehr als 150 cm breit sein.
8. Alle Angelkähne, die im Vereinsgewässer oder auf dem Vereinsgeländer sind, werden mit Beschreibung vom Kahnwart registriert (Länge, Breite, Material, Bauform).
9. Die Gestaltung des Liegeplatzes muss mit dem Kahnwart abgesprochen und nach der Errichtung von ihm abgenommen werden.
10. Bootsfender dürfen nicht dicker als 10 cm sein.
11. Der Kahnbesitzer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass sein Angelkahn immer im schwimmfähigen und ordentlichen Zustand gehalten wird.
12. Angelkähne für die "bewegliche" Kahnplätze vergeben wurden (Kahnnummern 50 bis 89 und 300 aufwärts), sind nach dem Angeln nicht am Gewässerrand, sondern auf der Wiese abzulegen oder mitzunehmen.


Lagerung von Angelkähnen auf dem Vereinsgelände

1. Auf dem Vereinsgelände dürfen nur vom Verein registrierte Kähne zur Instandhaltung und Winterlagerung, sowie die Kähne für die "bewegliche" Kahnplätze vergeben wurden (Bootsnummern 50 bis 89 und 300 aufwärts), abgelegt werden.
2. Instandsetzungsarbeiten und Lagerung dürfen auf dem ausgewiesenen Liegeplatz durchgeführt werden.
3. Angelkähne dürfen nicht im Uferbereich abgelegt werden, sondern nur auf dem Liegeplatz des Vereinsgeländes.
4. Unterlagen dürfen nicht mehr als 20 cm über der Außenkante des Bootes ragen.
5. Der Kahnablageplatz darf nicht durch die Instandsetzung der Boote verunreinigt werden. Abfälle müssen vom Verursacher entsorgt werden (Farbdosen, Altlack, Metalle, Holzteile usw.) Die Abfälle dürfen nicht auf dem Vereinsgelände entsorgt werden.
6. Bootstrailer müssen erkennbar mit der zugehörigen Bootsnummer gekennzeichnet werden.
7. Den Anordnungen des Platz-und Kahnwartes ist Folge zu leisten.
8. Angelkähne sind ebenerdig zu lagern (nicht über 20 cm).

Die Vorstandschaft, 10.03.2022